Allgemeine Geschäftsbedingungen der GTD GmbH

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Leistungen, Lieferungen und Angebote der GTD GmbH (nachfolgend „GTD“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen GTD und ihren Kunden, sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, GTD hat deren Geltung schriftlich zugestimmt. Die AGBs gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Änderungen der AGBs werden dem Kunden schriftlich, per Fax oder E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung, gelten die Änderungen als anerkannt.

2. Angebot und Vertragsschluss
Alle Angebote von GTD sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Erst durch die schriftliche Auftragserteilung des Kunden stellt dieser ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, welches GTD durch schriftliche Bestätigung oder durch schlüssiges Verhalten, wie die Erbringung der Leistungen, annehmen kann. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform, einschließlich der Vereinbarung weiterer Zusatzleistungen. Sollte GTD Änderungen am Leistungsinhalt vornehmen müssen, wird dies mit dem Kunden abgestimmt und entsprechend in den vertraglichen Vereinbarungen angepasst.

3. Leistungen von GTD; Mitwirkungspflichten des Kunden
Die vertraglich vereinbarten Leistungen von GTD werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht, wobei GTD keinen Erfolg im rechtlichen Sinne garantiert, es sei denn, dieser wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts erfordern die schriftliche Zustimmung beider Parteien. Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen rechtzeitig bereitzustellen, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Leistung zu ermöglichen. Bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten trägt der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten und haftet für Verzögerungen. Der Kunde ist außerdem für die rechtliche Absicherung der zur Verfügung gestellten Inhalte, einschließlich Urheber- und Markenrechte, verantwortlich.

4. Termine und Fristen
Von GTD genannte Liefer- und Leistungsfristen sind keine Fixtermine, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Verzögert sich die Leistung aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von GTD liegen, wie höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder unvorhersehbare Ereignisse, verlängern sich die Fristen entsprechend. Der Kunde hat im Falle von Verzögerungen eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Sollte sich GTD im Annahmeverzug befinden, haftet GTD für die daraus entstehenden Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

5. Beauftragung Dritter
GTD ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen ganz oder teilweise durch sachkundige Dritte (Subunternehmer) ausführen zu lassen. Der Kunde darf seinerseits Dritte nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Zustimmung von GTD beauftragen. Fremdleistungen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, gelten als Erfüllungsgehilfen des Kunden, und die Verantwortung für deren Leistungen liegt ausschließlich beim Kunden.

6. Vergütung und Aufwendungen
Die Vergütung von GTD richtet sich nach dem individuellen Angebot. Zusatzleistungen, wie Änderungen oder Erweiterungen des Projekts, werden nach Aufwand gesondert berechnet. GTD behält sich vor, angegebene Preise innerhalb von 30 Tagen ab Angebotsdatum als verbindlich zu betrachten. Zahlungen erfolgen ohne Abzüge und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Sollte der Kunde die Leistungserbringung durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben behindern, ist GTD berechtigt, für entstandene Mehrkosten eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

7. Fälligkeit und Aufrechnung
Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Bei Zahlungsverzug ist GTD berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. GTD ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf ältere Forderungen anzurechnen und behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen einzustellen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

8. Laufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem individuellen Angebot und endet mit Abschluss des jeweiligen Auftrags. Kündigungen von Dauerschuldverhältnissen können nur aus wichtigem Grund fristlos erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn eine der Parteien wesentliche Vertragspflichten verletzt, in Verzug gerät oder ihre Pflichten aus dem Vertrag nicht erfüllt. Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform. Im Falle einer Kündigung hat GTD Anspruch auf eine angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen.

9. Geistiges Eigentum; Nutzungsrechte; Eigentumsvorbehalt
Alle von GTD erstellten Werke, einschließlich Entwürfen, Konzepten, Grafiken und Software, verbleiben im Eigentum von GTD, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Mit vollständiger Zahlung erwirbt der Kunde das Recht zur Nutzung der erbrachten Leistungen im vertraglich festgelegten Rahmen. Nutzungsrechte, die über den Vertragszweck hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Eigentumsvorbehalt gilt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen von GTD.

10. Gewährleistung
GTD gewährleistet die sorgfältige und vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung oder Abnahme der Leistung. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche nach Erhalt der Leistung schriftlich anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Für geringfügige Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit übernimmt GTD keine Haftung.

11. Haftung
GTD haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn oder immaterielle Schäden ist ausgeschlossen. Für Fremdleistungen, die auf Veranlassung des Kunden im Namen des Kunden beauftragt werden, übernimmt GTD keine Haftung.

12. Geheimhaltung
Alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind, sind von beiden Parteien vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus. Von der Geheimhaltung ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.

13. Datenschutz
GTD verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten. GTD ist berechtigt, die Daten des Kunden im Rahmen der Leistungserbringung zu speichern und zu verarbeiten. Der Kunde erklärt sich mit der Nutzung seiner Daten zu betrieblichen Zwecken einverstanden, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

14. Schlussbestimmungen
Ergänzungen und Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Karlsruhe.
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