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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Global Trade Dynamics GmbH § 1 Anbieter, Vertragspartner und Geltungsbereich Anbieterin und Vertragspartnerin ist: Global Trade Dynamics GmbH Durlacher Allee 75 76131 Karlsruhe Deutschland Handelsregister: HRB 108329 Registergericht: Amtsgericht Mannheim Vertreten durch: Frank Meier Telefon: +49 721 98899588 E-Mail: info@global-trade-dynamics.com Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 196964661 Die Leistungen, Lieferungen und Angebote der Global Trade Dynamics GmbH, nachfolgend „GTD“ genannt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen GTD und ihren Kunden, sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, GTD hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden, ohne dass GTD nochmals gesondert auf sie hinweisen muss. GTD ist berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen, regulatorischen, technischen, sicherheitsbezogenen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist und das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht zu Lasten des Kunden verändert wird. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde einer Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen, sofern GTD den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert auf die Bedeutung seines Schweigens hingewiesen hat. Änderungen wesentlicher Leistungspflichten, Preise, Laufzeiten, Kündigungsrechte oder sonstiger Hauptleistungspflichten sind von dieser Schweigefiktion ausgenommen und bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung, soweit sie nicht bereits individualvertraglich vorgesehen sind. § 2 Vertragsgegenstand GTD erbringt digitale Dienstleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit professionellen Webseiten, Landingpages, Kontaktformularen, Funnel-Systemen, Lead-Erfassung, Lead-Weiterleitung, CRM-Anbindungen, Automationen, technischem Support, KI-Beratung, KI-Audit, Strategie-Sessions, KI-Tools, KI-gestützter Webentwicklung, KI-gestützter Content-Erstellung, KI-Training, Workshops, technischen Integrationen und vergleichbaren digitalen Prozessen. GTD erstellt und betreibt insbesondere digitale Systeme zur Gewinnung, Vorqualifizierung, Strukturierung und Weiterleitung von Kundenanfragen. Hierzu können mehrstufige Formulare, Logik-Sprünge, Webhook-Payloads, Schnittstellen, E-Mail-Weiterleitungen, CRM-Übergaben, Kalenderanbindungen, Consent-Management-Funktionen und technische Automationen eingesetzt werden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung, dem Projektplan oder einer sonstigen individualvertraglichen Vereinbarung. Soweit im Angebot ausdrücklich eine bestimmte Anzahl von Seiten, Landingpages, Formularen, Funnels, Automationen, Schnittstellen, Workshops, Schulungen oder Supportleistungen vereinbart ist, ist dieser Umfang maßgeblich. Ein Standard-Paket mit 5 bis 12 Seiten wird nach aktueller Leistungsbeschreibung regelmäßig innerhalb von 7 bis 14 Werktagen umgesetzt, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde und der Kunde alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und prüffähig erbringt. Enterprise-Projekte mit komplexen Funnel-Strukturen, CRM-Integrationen oder KI-Automationen werden individuell geplant. GTD schuldet die sorgfältige und fachgerechte Leistungserbringung nach Maßgabe der vereinbarten Leistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Anzahl von Kundenanfragen, Leads, Abschlüssen, Rankings, Umsätzen, Förderzusagen, Conversion-Raten, Ersparnissen oder sonstigen betriebswirtschaftlichen Ergebnissen wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. § 3 Angebot und Vertragsschluss Alle Angebote von GTD sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde. Erst durch die Auftragserteilung des Kunden in Textform gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab. GTD kann dieses Angebot durch Bestätigung in Textform oder durch schlüssiges Verhalten, insbesondere durch Beginn der Leistungserbringung, annehmen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, einschließlich zusätzlicher Leistungen, Erweiterungen, Korrekturen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs, zusätzlicher Seiten, zusätzlicher Funnels, zusätzlicher Integrationen oder zusätzlicher KI-Leistungen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Soweit GTD Änderungen am Leistungsinhalt vornehmen muss, insbesondere aus technischen, rechtlichen, datenschutzrechtlichen, sicherheitsbezogenen oder projektorganisatorischen Gründen, wird GTD dies mit dem Kunden abstimmen und die vertragliche Vereinbarung entsprechend anpassen. Ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch von 30 Minuten begründet noch keinen Vertrag über entgeltliche Leistungen, sofern nicht ausdrücklich eine Beauftragung erfolgt. § 4 Leistungsumfang, Abnahme und Korrekturen GTD erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den anerkannten Grundsätzen fachgerechter digitaler Projektumsetzung. Soweit Werkleistungen vereinbart sind, insbesondere die Erstellung einer Webseite, Landingpage, eines Formularsystems, Funnels oder einer konkreten technischen Integration, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme durch den Kunden. GTD geht erst live, wenn der Kunde die Freigabe erteilt hat. Kein Go-Live erfolgt ohne grünes Licht des Kunden, sofern nicht abweichend vereinbart. Die Abnahme liegt beim Kunden. Der Kunde darf die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern. Unbegrenzte Korrekturen bis zur Abnahme gelten nur innerhalb des vereinbarten Projektziels, des vereinbarten Leistungsumfangs und der ursprünglich vereinbarten Struktur. Neue Leistungswünsche, konzeptionelle Neuausrichtungen, nachträglich gewünschte Zusatzseiten, zusätzliche Funnel-Strecken, zusätzliche Schnittstellen, zusätzliche KI-Funktionen oder Änderungen, die über eine Korrektur hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen. GTD wird Änderungen unverzüglich im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten, der technischen Abhängigkeiten und der vereinbarten Priorisierung umsetzen. Eine bestimmte Umsetzungszeit ist nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde. GTD antwortet im Rahmen der Erreichbarkeits-Garantie innerhalb von 24 Stunden auf Kundenanfragen über die vereinbarten Kommunikationswege Telefon, E-Mail oder WhatsApp. Ausgenommen sind Wochenenden, gesetzliche Feiertage, Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Ausfälle von Drittanbietern sowie Zeiten, in denen der Kunde seinerseits erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht erbracht hat. § 5 KI-gestützte Leistungen GTD kann im Rahmen der Leistungserbringung KI-Systeme, Sprachmodelle, Coding-Agenten, Automationssysteme, Analysewerkzeuge, Textgenerierungswerkzeuge, Bild-, Audio- oder Videoverarbeitungswerkzeuge sowie sonstige KI-gestützte Dienste einsetzen, soweit dies zur effizienten, fachgerechten oder vereinbarten Leistungserbringung zweckmäßig ist. KI-gestützte Leistungen können insbesondere eingesetzt werden für: a) Strategie- und Potenzialanalysen, b) KI-Audits und KI-Roadmaps, c) Webdesign, Prototyping und Layout-Entwicklung, d) Programmierung, Code-Generierung, Code-Optimierung und technische Fehleranalyse, e) SEO-Texte, Landingpage-Texte, Anzeigen- und Vertriebstexte, f) Automationen, Workflows, Schnittstellen und Webhook-Payloads, g) Vorqualifizierung und Strukturierung von Leads, h) Chatbot-, Voicebot- oder digitale Assistenzsysteme, sofern ausdrücklich vereinbart, i) technische Dokumentation, Support und Schulung. KI-Systeme arbeiten probabilistisch und können unzutreffende, unvollständige, veraltete, missverständliche oder rechtlich, steuerlich, medizinisch, finanziell oder fachlich ungeeignete Ergebnisse erzeugen. GTD übernimmt keine Garantie für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit, wirtschaftliche Zweckmäßigkeit, Marktüblichkeit, fachliche Belastbarkeit oder Freiheit von Fehlern sogenannter KI-Outputs, soweit GTD nicht ausdrücklich eine konkrete Beschaffenheit zugesichert hat. KI-generierte Inhalte haben grundsätzlich Entwurfs-, Vorschlags- und Unterstützungscharakter. Sie dürfen vom Kunden nicht ungeprüft für rechtlich, steuerlich, medizinisch, finanziell, personalbezogen, sicherheitsrelevant, regulatorisch oder sonst wesentlich risikobehaftete Entscheidungen verwendet werden. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche KI-Ausgaben, Texte, Inhalte, Empfehlungen, Codes, Automationslogiken, Lead-Klassifikationen, Gesprächszusammenfassungen, Antwortvorschläge, Bilder, Videos, Audiodateien und sonstige Ergebnisse vor produktiver, öffentlicher, geschäftlicher oder rechtlich relevanter Nutzung durch einen fachkundigen Menschen eigenverantwortlich prüfen zu lassen. Der Kunde darf KI-Ausgaben nicht ungeprüft übernehmen, veröffentlichen, gegenüber Dritten verwenden oder als alleinige Grundlage für Entscheidungen einsetzen, wenn hierdurch Rechte Dritter, Datenschutzvorschriften, Berufsrecht, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutzrecht, Arbeitsrecht, Medizinprodukte-, Heilmittel-, Finanzmarkt-, Steuer-, Rechtsdienstleistungs- oder sonstige regulatorische Vorschriften betroffen sein können. GTD erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, medizinische Beratung, Finanzberatung, Anlageberatung, Fördermittelrechtsberatung oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung. Soweit GTD Hinweise zu rechtlichen, steuerlichen, medizinischen, finanziellen oder förderrechtlichen Themen gibt, dienen diese ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Prüfung durch hierzu befugte Berufsträger. Ein automatischer Fördermittel-Check oder eine Prüfung aktueller Fördertöpfe ist ein unverbindlicher Service zur ROI-Optimierung. GTD übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität, rechtliche Verbindlichkeit, Bewilligungsfähigkeit oder tatsächliche Förderzusage. § 6 Pflichten des Kunden bei KI- und Datenverarbeitung Der Kunde darf GTD keine Inhalte, Daten, Prompts, Dateien, Audioaufnahmen, Videoaufnahmen, Gesundheitsdaten, Beschäftigtendaten, Bewerberdaten, Kundendaten, Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten oder sonstige Informationen bereitstellen, soweit deren Verarbeitung rechtswidrig ist oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Marken, Logos, Bilder, Texte, Produktangaben, Preisangaben, Referenzen, Kundenbewertungen, Branchenangaben, Gesundheitsangaben, Finanzangaben, Leistungsversprechen und sonstigen Materialien. Der Kunde stellt sicher, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht und betroffene Personen ordnungsgemäß informiert werden. Soweit der Kunde besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten, Pflegedaten, Patientendaten, biometrische Daten, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen oder vergleichbar sensible Daten, in digitale Systeme, Formulare, Funnels, CRM-Anbindungen, Chatbots, Voicebots oder Automationen einbringen möchte, hat er GTD vorab ausdrücklich in Textform zu informieren. Ohne vorherige ausdrückliche Vereinbarung dürfen keine sensiblen Daten, Berufsgeheimnisse, Patientendaten, Mandantendaten, Bankdaten, Investmentdaten, Beschäftigtendaten, Bewerberdaten oder sonstige besonders schutzbedürftige Daten in KI-Systeme, Automationen, Chatbots, Voicebots oder externe Schnittstellen übermittelt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten, API-Schlüssel, CRM-Zugänge, E-Mail-Zugänge, Administrationskonten und sonstige Zugangsinformationen sicher bereitzustellen, geheim zu halten und nur den hierfür bestimmten Personen zugänglich zu machen. Der Kunde darf Systeme von GTD nicht für rechtswidrige Inhalte, irreführende Werbung, Spam, Phishing, Malware, Social Engineering, unzulässige Telefonwerbung, unzulässige E-Mail-Werbung, rechtswidrige Trackingmaßnahmen, diskriminierende Entscheidungen, Scoring ohne Rechtsgrundlage oder sonstige missbräuchliche Zwecke verwenden. § 7 Transparenzpflichten nach der KI-Verordnung Soweit GTD für den Kunden KI-Systeme, Chatbots, Voicebots, digitale Assistenten oder automatisierte Interaktionssysteme erstellt, einrichtet oder betreibt, ist der Kunde als Betreiber verpflichtet, betroffene Nutzer spätestens bei Beginn der Interaktion klar und verständlich darüber zu informieren, dass sie mit einem KI-System interagieren, soweit eine solche Transparenzpflicht gesetzlich vorgesehen ist, insbesondere nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. GTD unterstützt den Kunden im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs bei der technischen oder textlichen Umsetzung entsprechender Hinweise. Die rechtliche Letztverantwortung für die konkrete Einbindung, Aktualität und Vollständigkeit der Kundeninformation liegt beim Kunden, sofern GTD nicht ausdrücklich mit der rechtlichen Erstellung beauftragt wurde. Synthetisch erzeugte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die realen Personen, Unternehmen oder Ereignissen ähneln können, sind vom Kunden als künstlich erzeugt oder manipuliert zu kennzeichnen, soweit gesetzlich erforderlich. Der Kunde ist verpflichtet, eigene Mitarbeitende, Beauftragte und Nutzer, die KI-Systeme bedienen oder deren Ergebnisse verwenden, angemessen einzuweisen und eine ausreichende KI-Kompetenz sicherzustellen. § 8 Drittanbieter, APIs, Hosting, CRM und externe KI-Modelle GTD ist berechtigt, zur Leistungserbringung sachkundige Dritte, Plattformen, Hosting-Dienstleister, Sicherheitsdienste, E-Mail-Dienste, CRM-Systeme, Automationsdienste, Schnittstellendienste, Kalenderdienste, Analysewerkzeuge, KI-Modelle, Coding-Agenten und sonstige technische Dienstleister einzusetzen. Zu den unterstützten CRM-, Kalender-, Automations-, Hosting-, Analyse-, Kommunikations- und Schnittstellensystemen gehören insbesondere gängige Plattformen mit API-Zugang oder geeigneter Integrationsmöglichkeit. Die jeweils konkret unterstützten oder einzubindenden Systeme ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Projektplan oder der dokumentierten Weisung des Kunden. Soweit der Kunde eigene E-Mail-Adressen, CRM-Systeme, Automationskonten, Hosting-Konten, Kalender, Schnittstellen, Analytics-Systeme, Zahlungsdienste oder sonstige Zielsysteme vorgibt, handelt GTD insoweit nach Weisung des Kunden. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit, Verfügbarkeit, Sicherheit, Datenschutzkonformität und Vertragsbedingungen der vom Kunden vorgegebenen oder im Namen des Kunden beauftragten Systeme verantwortlich. Ausfälle, Einschränkungen, Änderungen, Sperrungen, Preiserhöhungen, API-Änderungen, Nutzungsbeschränkungen, Sicherheitsmaßnahmen oder Leistungsänderungen von Drittanbietern, insbesondere von Hosting-Providern, CRM-Anbietern, E-Mail-Anbietern, Automationsdiensten, KI-Anbietern, Kalenderdiensten, Analysewerkzeugen oder vergleichbaren Diensten, liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von GTD. GTD haftet nicht für Störungen, Verzögerungen oder Nichtverfügbarkeit, die durch Drittanbieter verursacht werden, soweit GTD diese nicht zu vertreten hat. GTD wird den Kunden im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs bei der Fehleranalyse und Wiederherstellung unterstützen. Service-Level, Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Supportzeiten oder bestimmte Betriebszeiten sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. § 9 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen Die Vergütung von GTD richtet sich nach dem individuellen Angebot. Was im Angebot vereinbart ist, gilt als Festpreis, soweit der Kunde keine zusätzlichen Leistungen, Erweiterungen, Änderungswünsche außerhalb des vereinbarten Umfangs oder neue Anforderungen beauftragt. Keine Nachforderungen und keine versteckten Kosten gelten nur innerhalb des jeweils vereinbarten Leistungsumfangs. GTD behält sich vor, angegebene Preise innerhalb von 30 Tagen ab Angebotsdatum als verbindlich zu betrachten. Zusatzleistungen, insbesondere Änderungen oder Erweiterungen des Projekts, zusätzliche Seiten, zusätzliche Funnels, zusätzliche Schnittstellen, zusätzliche Automationen, zusätzliche KI-Funktionen, zusätzliche Beratungsleistungen oder Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs, werden nach der jeweils aktuellen Preisliste, nach Aufwand oder nach gesonderter Vereinbarung berechnet. Soweit ein Betriebskostenmodell vereinbart ist, gilt der im jeweiligen Angebot geregelte monatliche Betrag. Zahlungen erfolgen ohne Abzüge und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern nicht im individuellen Angebot eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist GTD berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. GTD ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf ältere Forderungen anzurechnen. GTD behält sich vor, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen einzustellen, Zugänge zurückzuhalten, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder laufende Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zu pausieren. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Soweit im Rahmen einer Strategie-Session oder eines KI-Audits ein initiales Beratungshonorar vereinbart wird, kann dieses bei anschließender Umsetzung zu 100 % angerechnet werden, sofern dies im individuellen Angebot zugesagt wurde. § 10 Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Freigaben, Zugangsdaten, Genehmigungen, Ansprechpartner, Bilder, Logos, Markenunterlagen, Texte, technische Dokumentationen, Datenschutzhinweise, Impressumsangaben, rechtliche Vorgaben und sonstige Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und prüffähig bereitzustellen. Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte. Bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten trägt der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten und haftet für hierdurch verursachte Verzögerungen. Verzögert sich die Leistungserbringung, weil der Kunde Informationen, Freigaben, Zugangsdaten oder Inhalte nicht rechtzeitig bereitstellt, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Der Kunde ist für die rechtliche Absicherung der zur Verfügung gestellten Inhalte verantwortlich, insbesondere hinsichtlich Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten, Datenschutzrechten, Wettbewerbsrecht, Berufsrecht, Heilmittelwerberecht, Finanzwerberecht und branchenspezifischen Informationspflichten. Der Kunde hat GTD unverzüglich zu informieren, wenn sich bereitgestellte Angaben ändern, insbesondere Impressumsdaten, Datenschutztexte, Leistungsangaben, Preise, Pflichtinformationen, Einwilligungstexte, Branchenvorgaben oder rechtliche Anforderungen. § 11 Termine und Fristen Von GTD genannte Liefer- und Leistungsfristen sind keine Fixtermine, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Verzögert sich die Leistung aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von GTD liegen, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Drittanbietern, API-Störungen, Hosting-Störungen, Sicherheitsvorfälle, Krankheit, Streik, Lieferengpässe, fehlende Mitwirkung des Kunden oder unvorhersehbare technische Ereignisse, verlängern sich die Fristen angemessen. Der Kunde hat GTD im Falle einer Verzögerung eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Befindet sich GTD im Verzug, haftet GTD nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser AGB. § 12 Beauftragung Dritter GTD ist berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen ganz oder teilweise durch sachkundige Dritte, freie Mitarbeitende, Subunternehmer, technische Dienstleister oder Plattformanbieter ausführen zu lassen. Der Kunde darf seinerseits Dritte nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung von GTD in die Leistungserbringung einbeziehen, soweit deren Tätigkeit die Leistungen von GTD berührt. Fremdleistungen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, gelten als Leistungen im Verantwortungsbereich des Kunden. Die Verantwortung für deren Auswahl, Beauftragung, Steuerung, Rechtmäßigkeit, Datenschutzkonformität und Leistung liegt beim Kunden, soweit GTD diese nicht selbst im eigenen Namen beauftragt. § 13 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum Alle von GTD erstellten Werke, Entwürfe, Konzepte, Strategien, Designs, Grafiken, Texte, Software, Codes, Templates, Workflows, Automationen, Prompt-Strukturen, Systemanweisungen, Trainingskonzepte, Funnel-Logiken, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse verbleiben im Eigentum beziehungsweise in der Rechteinhaberschaft von GTD, soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den beauftragten Arbeitsergebnissen im vertraglich festgelegten Rahmen. Nutzungsrechte, die über den Vertragszweck hinausgehen, insbesondere Bearbeitungsrechte, Weitergaberechte, Unterlizenzierungsrechte, Weiterverkaufsrechte, Nutzung für andere Unternehmen, Nutzung für Drittprojekte oder Nutzung außerhalb der vereinbarten Domains, Marken oder Geschäftsbereiche, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Rein maschinell erzeugte KI-Inhalte können rechtlich ganz oder teilweise nicht urheberrechtlich geschützt sein. GTD kann an solchen Inhalten keine weitergehenden ausschließlichen Rechte übertragen, als rechtlich bestehen und GTD selbst zustehen. Prompts, Systemanweisungen, Workflow-Konzepte, Automationslogiken, KI-Prozessdesigns, technische Architekturen und interne Methoden von GTD bleiben Geschäftsgeheimnisse und geistiges Eigentum von GTD, sofern sie nicht ausdrücklich als übertragbarer Leistungsbestandteil vereinbart wurden. Der Kunde darf Arbeitsergebnisse erst nach vollständiger Zahlung produktiv, öffentlich oder kommerziell verwenden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Eigentumsvorbehalt gilt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen von GTD aus der Geschäftsbeziehung. § 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung GTD verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften. Soweit GTD im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere bei Webseiten, Landingpages, Kontaktformularen, Lead-Weiterleitungen, CRM-Anbindungen, Automationen, technischem Support, Chatbots, Voicebots oder vergleichbaren digitalen Prozessen, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO als Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem AVV gehen die Regelungen des AVV hinsichtlich der Auftragsverarbeitung vor. Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten über seine Webseite, Landingpage, Formulare, Funnels, CRM-Systeme, Kommunikationskanäle und sonstigen digitalen Prozesse. GTD ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Datenschutzhinweise, Einwilligungstexte, Cookie-Hinweise, Impressumsangaben oder sonstige Rechtstexte rechtlich zu prüfen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. § 15 Vertraulichkeit Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, technischen Informationen, Zugangsdaten, Strategien, Kundendaten, Projektinformationen, wirtschaftlichen Informationen und sonstigen nicht öffentlichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen dürfen nur zur Durchführung des Vertrags verwendet und nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus. Von der Geheimhaltung ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese AGB öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung offengelegt werden müssen. § 16 Gewährleistung GTD gewährleistet die sorgfältige und vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung oder Abnahme der Leistung, soweit gesetzlich zulässig. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt, Bereitstellung oder Abnahmefähigkeit der Leistung in Textform anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung insoweit als genehmigt, soweit dies gegenüber Unternehmern gesetzlich zulässig ist. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Für geringfügige Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit übernimmt GTD keine Gewährleistung, sofern die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Keine Mängel sind insbesondere: a) bloße Geschmacksabweichungen bei Design, Text oder Layout, soweit die vereinbarte Funktionalität erfüllt ist, b) Einschränkungen durch Drittanbieter, Browser, Endgeräte, Betriebssysteme, Netzwerke oder APIs, die GTD nicht zu vertreten hat, c) Fehler, die auf Änderungen durch den Kunde oder Dritte zurückzuführen sind, d) Mängel infolge unvollständiger oder falscher Kundenangaben, e) Abweichungen durch KI-generierte Entwürfe, soweit diese vor produktiver Nutzung noch fachlich zu prüfen waren. Soweit SaaS-, Hosting-, Plattform- oder laufende Betriebsleistungen mietrechtliche Elemente enthalten, ist die verschuldensunabhängige Garantiehaftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. § 17 Haftung GTD haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer ausdrücklich als solchen bezeichneten Garantie. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GTD nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Leads, ausgebliebene Umsätze, ausgebliebene Fördermittel, Produktionsausfall, Reputationsschäden, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder eine zwingende gesetzliche Haftung vorliegt. Für Datenverlust haftet GTD nur insoweit, als der Schaden auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen und dem Risiko angemessenen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Der Kunde ist verpflichtet, kritische Daten in regelmäßigen Abständen selbst zu sichern, soweit Daten außerhalb der Systeme von GTD nutzbar sind oder per Export verfügbar gemacht werden. GTD haftet nicht für KI-Halluzinationen, sachliche Fehler, unvollständige oder unzutreffende KI-Ausgaben, rechtliche, steuerliche, medizinische, finanzielle oder fachliche Fehleinschätzungen durch KI-Systeme, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde KI-Ausgaben entgegen diesen AGB ungeprüft verwendet hat. GTD haftet nicht für Inhalte, Daten, Prompts, Materialien, Weisungen, Systeme, CRM-Zugänge, E-Mail-Konten, Hosting-Konten oder sonstige Dienste, die vom Kunden bereitgestellt, vorgegeben oder beauftragt wurden. Für Fremdleistungen, die auf Veranlassung des Kunden im Namen des Kunden beauftragt werden, übernimmt GTD keine Haftung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von GTD. § 18 Freistellung Der Kunde stellt GTD von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Daten, Materialien, Prompts, Marken, Logos, Bilder, Texte, Produktangaben, Kundenbewertungen, Gesundheitsangaben, Finanzangaben, Werbeaussagen oder sonstige Informationen Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit GTD die Rechtsverletzung zu vertreten hat. § 19 Laufzeit und Kündigung Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem individuellen Angebot. Projektverträge enden mit Abschluss und Abnahme des jeweiligen Auftrags, soweit keine laufenden Leistungen vereinbart sind. Dauerschuldverhältnisse, insbesondere laufender Betrieb, Hosting, Wartung, Support, Automationsbetrieb, Funnel-Betrieb, CRM-Anbindungen, KI-Systembetrieb oder sonstige wiederkehrende Leistungen, können nach Maßgabe des individuellen Angebots gekündigt werden. Soweit das individuelle Angebot keine abweichende Regelung enthält, beträgt die Erstlaufzeit für Dauerschuldverhältnisse 12 Monate. Nach Ablauf der Erstlaufzeit können Dauerschuldverhältnisse von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Kündigungen von Dauerschuldverhältnissen können aus wichtigem Grund fristlos erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt, mit Zahlungen erheblich in Verzug gerät, rechtswidrige Inhalte verarbeitet, Datenschutzpflichten erheblich verletzt, Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht erfüllt oder die Fortsetzung des Vertrags für die andere Partei unzumutbar ist. Kündigungserklärungen bedürfen der Textform. Im Falle einer Kündigung hat GTD Anspruch auf angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen. § 20 Exit-Management, Datenexport und Anbieterwechsel Alle Kundendaten gehören ausschließlich dem Kunden, soweit es sich um dessen Inhalte, Leads, CRM-Daten, Formulardaten, Anfrageinhalte, Analytics-Daten oder sonstige vom Kunden oder für den Kunden erhobene Daten handelt. Im Falle eines Anbieterwechsels erhält der Kunde nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten und der jeweils genutzten Systeme einen vollständigen CSV-Export der CRM-Daten, Leads und Analytics-Daten, soweit diese GTD technisch zugänglich sind und keine Rechte Dritter entgegenstehen. GTD unterstützt den Kunden im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs bei einem angemessenen Wechsel zu einem anderen Anbieter. Ein Datenexport erfolgt innerhalb eines angemessenen Übergangszeitraums, soweit der Kunde alle hierfür erforderlichen Mitwirkungen erbringt und offene fällige Vergütungsansprüche beglichen sind. Daten, die sich in vom Kunden selbst betriebenen oder selbst beauftragten Systemen befinden, insbesondere eigene E-Mail-Postfächer, CRM-Systeme, Hosting-Konten, Kalender, Automationskonten oder sonstige Zielsysteme, sind vom Kunden selbst zu exportieren, zu sichern oder zu löschen. GTD ist nicht verpflichtet, proprietäre interne Methoden, Prompts, Systemanweisungen, Workflow-Konzepte, Automationslogiken, Geschäftsgeheimnisse oder Rechte Dritter im Rahmen eines Anbieterwechsels offenzulegen. § 21 Höhere Gewalt Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Ereignissen außerhalb ihres angemessenen Einflussbereichs beruht. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Streik, Aussperrung, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Energieausfälle, Internetstörungen, Ausfälle von Rechenzentren, Ausfälle von Plattformen, Cyberangriffe, Sicherheitsvorfälle, API-Ausfälle, Störungen bei Hosting-Providern, Störungen bei KI-Anbietern oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich informieren und die Leistung nach Wegfall des Hindernisses fortsetzen, soweit dies zumutbar ist. § 22 Referenzen GTD darf den Kunden nach vorheriger Abstimmung als Referenz nennen, soweit der Kunde dem zugestimmt hat oder die Referenz bereits öffentlich freigegeben wurde. Die Verwendung von Logos, Screenshots, Projektbeschreibungen, Kundenstimmen oder Ergebnissen bedarf der Zustimmung des Kunden, soweit nicht bereits eine entsprechende Freigabe vorliegt. § 23 Schlussbestimmungen Ergänzungen und Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Karlsruhe, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Kunden, für die ein ausschließlicher Gerichtsstand nicht wirksam vereinbart werden kann, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Stand: 6. Mai 2026